Fühlen Sie sich vom christlichen Glauben der Katholischen Kirche angesprochen? Drängen Sie persönliche existenzielle Erfahrungen oder weltweite Ereignisse, nach dem Sinn Ihres Lebens zu fragen?

Wichtig ist, dass Sie Ihrer Sehnsucht nachgehen und klären, was Sie genau anspricht und bewegt. Die Seelsorgenden der Kirchen in unseren Pastoralräumen/Pfarreien sind gerne zu einem unverbindlichen Gespräch bereit.

Das persönliche Gespräch erfordert von Ihnen einen ersten Schritt und den Mut auf den Seelsorger zu zugehen. Ansonsten wird nichts von Ihnen erwartet, als dass Sie sich ernsthaft und ehrlich auf den Weg des Glaubens machen wollen.

Ich interessiere mich für den Eintritt in die Römisch-katholische Kirche:
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Papst
Quelle: kathschaffhausen.ch

Formulare Kircheneintritt

Welche Dokumente brauche ich?

Im Moment brauchen Sie kein Dokument. Im Vordergrund steht nicht eine Zugehörigkeit, sondern, dass Sie sich auf den Weg machen und in die Tradition eintauchen. Auf diesem Weg erfahren Sie dann alles, was Sie nach und nach brauchen könnten. Der nächste Schritt kann dann die Taufe sein. Durch die Taufe wird der Glaubende in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. 

Wer aus einer anderen christlichen Konfession katholisch werden möchte, muss nicht mehr getauft werden. Gemeinsam mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin wird nach einem feierlichen Ausdruck der Aufnahme in die katholische Kirche gesucht - meistens in der Form des Firmsakramentes.

Informationen zum Wiedereintritt

Erwägen Sie, wieder in die Kirche einzutreten? Dann sind Sie nicht alleine. Menschen, welche sich für den Weg zurück in die Kirche entscheiden, nehmen zu. Und was immer auch Ihre persönlichen Gründe sind: Der Wiedereintritt ist einfach und unkompliziert. 

Muss ich irgendwo Red und Antwort stehen?
Nein. Wie beim Kirchenaustritt genügt auch für den Wiedereintritt eine schriftliche Mitteilung an die Kirchgemeinde in Ihrer Wohngemeinde. In einem Gespräch mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin können Sie mit Ihrer Pfarrei Kontakt aufnehmen. 

Findet beim Wiedereintritt eine zweite Taufe statt?
Nein. Ihre erste Taufe ist nach wie vor gültig, ein Leben lang. Sie erneuern mit dem Wiedereintritt nicht Ihre Taufe, sondern die „staatskirchenrechtliche Mitgliedschaft“ zur Römisch-katholischen Kirche. 

Muss ich Kirchensteuern nachzahlen?
Nein. Die Kirchensteuerpflicht beginnt erst wieder mit Ihrem Wiedereintritt. Der Wiedereintritt selber ist mit keinen Kosten verbunden.

Informationen vom Bistum Basel